Kurzantwort
§ 34a Gewerbeordnung (GewO) regelt, wer in Deutschland gewerblich bewachen darf. Er verlangt eine Zuverlässigkeitsprüfung, eine 40-stündige Unterrichtung bei der IHK oder, für bestimmte Tätigkeiten, die zusätzliche Sachkundeprüfung. Alle Bewacher müssen im Bewacherregister eingetragen sein.
Unterrichtung vs. Sachkundeprüfung
Die 40-stündige Unterrichtung ist Mindestvoraussetzung für Standardtätigkeiten (z. B. Empfang, Streifendienst). Die Sachkundeprüfung IHK (80 Std. Vorbereitung, mündlich + schriftlich) ist Pflicht für Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum, Türsteher, Ladendetektive und Leitungspositionen.
Was ist das Bewacherregister?
Das Bundes-Bewacherregister (BWR) ist eine bundesweite Datenbank, in der jeder Bewacher und jedes Sicherheitsunternehmen registriert sein muss. Auftraggeber können die BWR-Nummer prüfen, ein wichtiges Vertrauenssignal.
Warum ist das für Auftraggeber wichtig?
Beauftragen Sie einen Sicherheitsdienst ohne §34a-konformes Personal, verstoßen Sie gegen gesetzliche Vorgaben und riskieren im Schadenfall Haftung. AMT Security stellt ausschließlich §34a-geprüftes, im Bewacherregister eingetragenes Personal.
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