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Ratgeber

§ 34a GewO einfach erklärt

§ 34a GewO regelt die Voraussetzungen für Sicherheitsdienstleister in Deutschland. Wir erklären Unterrichtung, Sachkunde und Bewacherregister.

Aktualisiert am 2026-07-01 5 Min. LesezeitFachlich geprüft, AMT Security

Kurzantwort

§ 34a Gewerbeordnung (GewO) regelt, wer in Deutschland gewerblich bewachen darf. Er verlangt eine Zuverlässigkeitsprüfung, eine 40-stündige Unterrichtung bei der IHK oder, für bestimmte Tätigkeiten, die zusätzliche Sachkundeprüfung. Alle Bewacher müssen im Bewacherregister eingetragen sein.

Unterrichtung vs. Sachkundeprüfung

Die 40-stündige Unterrichtung ist Mindestvoraussetzung für Standardtätigkeiten (z. B. Empfang, Streifendienst). Die Sachkundeprüfung IHK (80 Std. Vorbereitung, mündlich + schriftlich) ist Pflicht für Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum, Türsteher, Ladendetektive und Leitungspositionen.

Was ist das Bewacherregister?

Das Bundes-Bewacherregister (BWR) ist eine bundesweite Datenbank, in der jeder Bewacher und jedes Sicherheitsunternehmen registriert sein muss. Auftraggeber können die BWR-Nummer prüfen, ein wichtiges Vertrauenssignal.

Warum ist das für Auftraggeber wichtig?

Beauftragen Sie einen Sicherheitsdienst ohne §34a-konformes Personal, verstoßen Sie gegen gesetzliche Vorgaben und riskieren im Schadenfall Haftung. AMT Security stellt ausschließlich §34a-geprüftes, im Bewacherregister eingetragenes Personal.

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